Gesetzliche Informationen
§1 BvR 784/03
Ich arbeite gemäß dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004 nach dem §1 BvR 784/03.
Eine Heilpraktikererlaubnis oder die ärztliche Approbation liegt nicht vor. Ich bin kein Schulmediziner und gebe mich auch nicht als solcher aus.
Ich stelle keine Diagnosen, gebe keine Heil-Aussagen und distanziere mich davon, mich mit oben genannten Qualifikationen zu betiteln.
Die von mir gemachten Sitzungen können eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen, sondern können diese ergänzen.