Gesetzliche Informationen

§1 BvR 784/03

Ich arbeite gemäß dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004 nach dem §1 BvR 784/03.

Eine Heilpraktikererlaubnis oder die ärztliche Approbation liegt nicht vor. Ich bin kein Schulmediziner und gebe mich auch nicht als solcher aus.

Ich stelle keine Diagnosen, gebe keine Heil-Aussagen und distanziere mich davon, mich mit oben genannten Qualifikationen zu betiteln.

Die von mir gemachten Sitzungen können eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen, sondern können diese ergänzen.

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